E-Rezept und Überweisung

Welche Rezepte und Überweisungen können telefonisch bestellt werden ?

  • Folgeverordnungen von Dauermedikamenten uns bekannter Patienten mit bekannten Dauerdiagnosen.
  • Überweisungen für regelmäßige und wiederkehrende Untersuchungen.

Nicht telefonisch bestellt werden können:

  • Erstverordnungen sowie Medikamente für akute/neue Erkrankungen.
  • Erstverordnungen für Krankengymnastik und Ergotherapie.
  • Überweisungen für akute Anliegen sowie zu radiologischen Untersuchungen, die eine vorherige Abklärung/Untersuchung erfordern.

Bitte beachten:

Die ehemals "roten Rezepte" werden seit 2024 nur noch als e-Rezepte ausgestellt (nicht mehr in Papierform).
Eine Übermittlung an Apotheken findet somit für diese nicht mehr statt.

Alle anderen Rezepte (Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte...) müssen nach wie vor in Papierform abgeholt werden.

Rezepte die nicht als e-Rezept verschickt werden, können am Folgetag (Montag bis Freitag) zu den Sprechzeiten abgeholt werden.

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